Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Deutschland. Es setzt den European Accessibility Act (EAA) um. Klingt sperrig, ist aber sehr konkret: Bestimmte Websites müssen barrierefrei sein. Wer das ignoriert, riskiert Abmahnungen, Bußgelder und im schlimmsten Fall ein behördliches Vertriebsverbot.
Die schlechte Nachricht: Viele Unternehmer wissen bis heute nicht, dass sie betroffen sind. Die gute Nachricht: Die meisten Anforderungen sind technisch lösbar, und vieles davon ist ohnehin sinnvoll, weil Barrierefreiheit gleichzeitig die SEO und die Conversion verbessert.
Was regelt das BFSG eigentlich?
Das BFSG verpflichtet Anbieter bestimmter Produkte und Dienstleistungen, ihre digitalen Angebote barrierefrei zugänglich zu machen. Für Websites heißt das konkret: Menschen mit Seh-, Hör-, motorischen oder kognitiven Einschränkungen müssen die Seite vollständig nutzen können. Mit Tastatur, mit Screenreader, mit Vergrößerung, mit Sprachsteuerung.
Die technische Grundlage sind die WCAG 2.1 auf Konformitätsstufe AA. Das ist ein internationaler Standard mit konkreten Prüfkriterien für Kontraste, Tastaturbedienbarkeit, Alternativtexte, Strukturierung und mehr.
Wer ist konkret betroffen?
Das BFSG zielt nicht auf jede Website. Es gibt klare Kriterien.
Betroffen sind insbesondere:
- Online-Shops, die an Verbraucher verkaufen
- Buchungssysteme (Hotels, Termine, Tickets, Reisen)
- Banking- und Finanzdienstleistungen online
- Personenbeförderung (Bahn, Bus, Flug, Carsharing) mit Online-Buchung
- Telekommunikationsdienste und deren Bestellprozesse
- E-Books und entsprechende Lesesoftware
Nicht betroffen sind:
- Reine Visitenkarten-Websites ohne Transaktion (Kontaktformular allein reicht nicht aus, um die Pflicht auszulösen)
- Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden und unter 2 Millionen Euro Jahresumsatz, die Dienstleistungen anbieten (für Produktanbieter gilt diese Ausnahme nicht)
- B2B-Websites, die ausschließlich Geschäftskunden adressieren
Was muss deine Website konkret können?
Die WCAG 2.1 AA hat über 50 Einzelkriterien. Die wichtigsten in der Praxis:
Wahrnehmbarkeit
- Textkontrast: mindestens 4,5:1 für normalen Text, 3:1 für Großtext
- Alternativtexte: jedes informationstragende Bild bekommt ein aussagekräftiges alt-Attribut
- Untertitel für Videos: bei aufgezeichneten Inhalten Pflicht
- Skalierbarkeit: Texte müssen sich auf 200 Prozent vergrößern lassen, ohne dass Inhalt verloren geht
- Keine Information nur über Farbe: Fehlermeldungen brauchen ein Symbol oder Text, nicht nur rot
Bedienbarkeit
- Tastaturbedienung: jede Funktion muss ohne Maus erreichbar sein
- Sichtbarer Fokus: beim Tab-Durchlauf muss klar erkennbar sein, wo man gerade ist
- Skip-Link: eine versteckte Sprungmarke „Direkt zum Inhalt" für Screenreader-Nutzer
- Keine Bewegungs-Falle: Animationen müssen sich pausieren lassen, blinkende Inhalte sind tabu
- Genügend Zeit: wenn dein Buchungsprozess ein Timeout hat, muss er verlängerbar sein
Verständlichkeit
- Klare Sprache: komplizierte Fachsprache vermeiden, wo es geht
- Sprachauszeichnung: das HTML-Attribut
lang="de"ist Pflicht - Konsistente Navigation: Menü-Elemente bleiben auf jeder Seite an der gleichen Stelle
- Fehlerhilfe in Formularen: bei einer falschen Eingabe muss klar sein, was falsch ist und wie es zu korrigieren ist
Robustheit
- Valides HTML: doppelte IDs, falsch verschachtelte Tags und ähnliche Fehler raus
- ARIA korrekt einsetzen: nur wo nötig, niemals als Ersatz für semantisches HTML
- Screenreader-Tests: mit NVDA oder VoiceOver durch alle wichtigen Flows klicken
Was musst du zusätzlich öffentlich machen?
Neben der technischen Umsetzung verlangt das BFSG eine Erklärung zur Barrierefreiheit. Sie gehört in den Footer, ähnlich wie Impressum und Datenschutz. Mindestens enthalten sein müssen:
- Stand der Barrierefreiheit (vollständig, teilweise, nicht konform)
- Welche Inhalte nicht barrierefrei sind und warum
- Eine Kontaktmöglichkeit für Nutzer, die auf Barrieren stoßen
- Hinweis auf das Schlichtungsverfahren bei der Bundesfachstelle für Barrierefreiheit
Was passiert bei Verstößen?
Die Marktüberwachung liegt bei den Ländern und der Bundesnetzagentur. Mögliche Konsequenzen, gestaffelt nach Schwere:
- Mahnung der Behörde: Nachbesserung innerhalb einer Frist
- Bußgeld: bis zu 100.000 Euro
- Vertriebsverbot: die Behörde kann untersagen, die Dienstleistung weiter über die Website anzubieten
- Wettbewerbsrechtliche Abmahnung: Konkurrenten und Verbände wie der vzbv können kostenpflichtig abmahnen
Stand 2026 sind die ersten Abmahnwellen bereits angerollt. Wer bisher gehofft hat, dass das schon nicht so heiß gegessen wird, hat sich verkalkuliert.
Wie steigst du sinnvoll ein?
Wenn deine Website betroffen ist, würde ich in dieser Reihenfolge vorgehen.
- Schnell-Check mit Tools: WAVE, axe DevTools oder Lighthouse decken in wenigen Minuten die offensichtlichen Probleme auf. Das ersetzt keine vollständige Prüfung, aber zeigt dir das Ausmaß.
- Quick Wins zuerst: Kontraste anpassen, alt-Texte ergänzen, Skip-Link einbauen, Fokus-Stile sichtbar machen. Diese vier Schritte erledigen einen großen Teil der häufigsten Verstöße.
- Tastatur-Test: einmal komplett durch die Seite klicken, nur mit Tab und Enter. Kommst du überall hin? Siehst du, wo du gerade bist?
- Screenreader-Test: NVDA ist kostenlos für Windows, VoiceOver ist auf jedem Mac. Eine Stunde Übung reicht, um die größten Probleme zu hören.
- Erklärung zur Barrierefreiheit: sobald du den Stand ehrlich einschätzen kannst, gehört sie in den Footer.
- Laufende Pflege: jede neue Funktion, jedes neue Plugin, jedes neue Embed kann Barrieren einführen. Barrierefreiheit ist kein Projekt, sondern ein Prozess.
Was bringt dir Barrierefreiheit über die Pflicht hinaus?
Das BFSG ist der formale Anlass, aber die Effekte gehen weiter.
- SEO: Google bewertet semantisch sauberes HTML, gute Strukturen, alt-Texte und schnelle Tastaturpfade positiv. Eine WCAG-konforme Seite rankt im Schnitt besser.
- Conversion: klarere Formulare, bessere Fehlermeldungen, größere Klickflächen. Das hilft allen Nutzern, nicht nur denen mit Einschränkungen.
- Reichweite: in Deutschland leben etwa 7,9 Millionen Menschen mit Schwerbehinderung. Dazu kommen alle, die situativ eingeschränkt sind: helles Sonnenlicht auf dem Display, eine kaputte Maus, eine Hand im Gips.
- Imagegewinn: Barrierefreiheit signalisiert Sorgfalt und Professionalität. Sie ist ein Vertrauenssignal nach außen.
Häufige Irrtümer
„Wir haben ein Plug-in installiert, das reicht."
Sogenannte Accessibility-Overlays sind technisch eine schlechte Idee. Sie überlagern echte Probleme, statt sie zu lösen, und werden von Gerichten in den USA bereits nicht mehr als ausreichende Maßnahme anerkannt. Auch deutsche Verbraucherschützer raten davon ab.
„Wir machen das, wenn jemand sich beschwert."
Erstens muss die Erklärung zur Barrierefreiheit ohnehin vorhanden sein. Zweitens ist das Aufdecken der Verstöße bei vielen Verbänden gerade Tagesgeschäft. Abwarten kostet mehr als handeln.
„Unsere Website hat doch eh nur ein Kontaktformular."
Dann bist du wahrscheinlich nicht betroffen. Aber wenn du irgendwann ein Buchungstool, einen Shop oder ein Online-Beratungsmodul ergänzt, wechselst du in die Pflichtzone, ohne es zu merken.
Fazit: Es lohnt sich, jetzt zu handeln
Das BFSG ist kein optionales Nice-to-have, sondern geltendes Recht. Wer Webshops, Buchungssysteme oder Online-Beratung betreibt, sollte spätestens jetzt prüfen, wo die Website steht. Die technischen Anforderungen sind klar, die Werkzeuge sind verfügbar, und der Nutzen reicht weit über die Pflichterfüllung hinaus.
Wenn du nicht weißt, ob du betroffen bist oder wie du anfangen sollst, sag Bescheid. Ich schau mir deine Seite an, sage ehrlich, was relevant ist, und priorisiere die Maßnahmen nach Wirkung. Kostet nichts und du weißt hinterher, wo du stehst.