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Google Business

Google-Bewertungen rechtssicher sammeln: Was erlaubt ist und was nicht

Stefanos Svarnas · 5 Min. Lesezeit

Inhalt
  1. Die Grundregel: echt, freiwillig, ohne Gegenleistung
  2. Das ist erlaubt
  3. Das ist verboten
  4. Die Grauzone: Bewertungsbitte per E-Mail, SMS oder WhatsApp
  5. Bewertungen auf der eigenen Website zeigen
  6. So baust du dir eine saubere Routine
  7. Fazit
Auf einen Blick

Erlaubt ist, alle Kunden persönlich, per Karte oder QR-Code um eine Bewertung zu bitten. Verboten sind Gegenleistungen, gekaufte Bewertungen, Bewertungen von Mitarbeitern und das gezielte Einsammeln nur positiver Stimmen. Per E-Mail, SMS oder WhatsApp brauchst du vorher eine Einwilligung.

Mehr Google-Bewertungen bringen mehr Vertrauen und mehr Anfragen. Deshalb ist die Versuchung groß, ein bisschen nachzuhelfen: ein kleiner Rabatt für fünf Sterne, eine Bitte an die Familie oder eine Mail an alle Kunden auf einmal. Genau hier wird es heikel. Manches verstößt gegen Googles Richtlinien, manches gegen das Wettbewerbsrecht, und im schlimmsten Fall löscht Google Bewertungen oder sperrt das Profil.

In diesem Artikel zeige ich dir, wie du Bewertungen sammelst, ohne Ärger zu bekommen: was erlaubt ist, was verboten ist und wo die Grauzonen liegen.

Wichtig: Dieser Artikel erklärt die Grundregeln aus meiner Praxis und ist keine Rechtsberatung. Bei Zweifeln im Einzelfall frag bitte eine Anwältin oder einen Anwalt.

Die Grundregel: echt, freiwillig, ohne Gegenleistung

Alles, was folgt, lässt sich auf einen Satz zurückführen: Eine Bewertung muss die echte, freiwillige Meinung eines echten Kunden sein. Sobald du eine Bewertung kaufst, belohnst oder nur bei zufriedenen Kunden einsammelst, ist sie nicht mehr neutral. Das sieht Google so, und das deutsche Wettbewerbsrecht sieht es genauso.

Das ist erlaubt

  • Persönlich fragen: Nach einem gelungenen Auftrag zu sagen „Wenn Sie zufrieden waren, freue ich mich über eine Bewertung bei Google“ ist der beste und sicherste Weg.
  • Bewertungslink und QR-Code: Eine Karte an der Theke, ein Aufsteller oder ein QR-Code auf der gedruckten Rechnung, der direkt zum Bewertungsfenster führt.
  • Alle Kunden gleich fragen: Du darfst um eine Bewertung bitten, solange du jeden fragst und nicht nur die, von denen du Lob erwartest.
  • Auf Bewertungen antworten: Bedanken, sachlich auf Kritik eingehen, ein Gespräch anbieten. Das ist ausdrücklich erwünscht.
  • Bewertungen auf der Website zeigen: Mit dem passenden Hinweis, dazu unten mehr.

Das ist verboten

Gegenleistung für eine Bewertung

Rabatt beim nächsten Besuch, ein Gratis-Kaffee, die Teilnahme an einem Gewinnspiel: Jede Belohnung für eine Bewertung ist nach Googles Richtlinien verboten. Das gilt auch dann, wenn du ausdrücklich „egal wie viele Sterne“ dazuschreibst. Wettbewerbsrechtlich ist eine bezahlte Bewertung ohne Hinweis darauf irreführend. Mitbewerber oder Verbände können dich dafür abmahnen.

Gekaufte oder erfundene Bewertungen

Bewertungen von Agenturen zu kaufen oder selbst zu schreiben ist seit 2022 ausdrücklich im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verboten. Google erkennt solche Bewertungen zudem immer besser, löscht sie und kann das Profil einschränken, etwa indem eine Zeit lang keine neuen Bewertungen möglich sind.

Bewertungen von Mitarbeitern, Familie und Freunden

Wer im Betrieb arbeitet oder dir nahesteht, ist nicht neutral. Google verbietet solche Bewertungen als Interessenkonflikt. Bitte also weder dein Team noch Verwandte um Sterne. Ausnahme: Sie sind tatsächlich ganz normale Kunden gewesen, und auch dann ist Zurückhaltung klüger.

Nur zufriedene Kunden zur Bewertung schicken

Manche Werkzeuge fragen zuerst „Wie zufrieden waren Sie?“ und leiten nur bei vier oder fünf Sternen zu Google weiter, die anderen landen in einem internen Formular. Das nennt man Bewertungs-Gating. Google verbietet ausdrücklich, gezielt nur positive Bewertungen einzusammeln, und wettbewerbsrechtlich ist es ebenfalls riskant, weil das Gesamtbild verfälscht wird.

Die Grauzone: Bewertungsbitte per E-Mail, SMS oder WhatsApp

Hier passieren die meisten Fehler. Der Bundesgerichtshof hat 2018 entschieden, dass eine Bitte um Bewertung per E-Mail Werbung ist, selbst wenn sie in derselben Mail wie die Rechnung steht. Werbung per E-Mail ist ohne vorherige Einwilligung aber grundsätzlich nicht erlaubt. Für SMS und WhatsApp gilt dasselbe.

Das heißt für dich:

  • Hol dir die Einwilligung vorher, zum Beispiel mit einem eigenen Häkchen bei der Terminbuchung oder im Auftrag: „Ich bin einverstanden, dass mich [Betrieb] nach dem Termin einmal per E-Mail um eine Bewertung bittet.“ Das Häkchen darf nicht vorausgewählt sein.
  • Ohne Einwilligung frag lieber persönlich, am Telefon im laufenden Gespräch, oder mit QR-Code auf der gedruckten Rechnung und einer Karte zum Mitnehmen.
  • Schick höchstens eine Erinnerung und hör auf, wenn jemand nicht reagiert.

Bewertungen auf der eigenen Website zeigen

Wenn du Bewertungen auf deiner Website zeigst, etwa als Sterne, Zitate oder eingebundenes Bewertungsfeld, verlangt das Gesetz einen Hinweis, ob und wie du prüfst, dass die Bewertungen von echten Kunden stammen. Prüfst du nicht selbst, musst du auch das sagen. Ein kurzer Satz in der Nähe der Bewertungen genügt, zum Beispiel:

„Die Bewertungen stammen von Google. Ich prüfe nicht selbst, ob sie von Kunden stammen, die meine Leistung genutzt haben.“

Zeigst du nur ausgewählte Bewertungen, schreib das ebenfalls dazu. Und noch ein Punkt: Wird das Bewertungsfeld direkt von Google geladen, fließen dabei Daten an Google. Das braucht in der Regel eine Einwilligung über deinen Cookie-Hinweis. Ein Bildschirmfoto oder ein Link zum Profil ist datenschutzrechtlich einfacher.

So baust du dir eine saubere Routine

  1. Hol dir deinen Bewertungslink im Google-Unternehmensprofil über „Mehr Rezensionen erhalten“ und mach daraus einen QR-Code.
  2. Leg Karten oder einen Aufsteller dorthin, wo der Auftrag endet: an die Kasse, ins Auto, in die Rechnungsmappe.
  3. Frag jeden Kunden am Ende freundlich und ohne Druck. Ein fester Satz hilft, damit du es nicht vergisst.
  4. Nimm ein Einwilligungs-Häkchen in deine Buchung oder deinen Auftrag auf, wenn du per E-Mail nachfassen willst.
  5. Antworte auf jede Bewertung innerhalb weniger Tage.

Mehr Ideen für die Praxis findest du in meinem Artikel Google Bewertungen: So bekommst du mehr Rezensionen.

Fazit

Bewertungen kann man nicht abkürzen, aber man kann es Kunden leicht machen. Frag alle, frag persönlich, belohne nichts und hol dir für Mails vorher das Einverständnis. Dann wächst dein Profil langsamer als mit Tricks, aber dafür dauerhaft und ohne das Risiko, dass Google aufräumt.

Wenn du dafür Karten, Aufsteller oder einen sauberen Ablauf in deiner Buchung haben möchtest, helfe ich dir gern. Was ich beim Thema Bewertungen für Betriebe mache, steht auf meiner Leistungsseite.

Stefanos Svarnas, Knusperholz in Ludwigsburg. Ich baue Websites und sorge dafür, dass Betriebe bei Google gefunden werden. Persönlich, ohne Agentur-Umwege.

Immer dran. Für deinen Betrieb.

Knusperholz · Ludwigsburg · ★ 5,0 bei Google
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Die Sterne zeigen den Durchschnitt meiner Google-Bewertungen. Ich prüfe nicht selbst, ob Bewertende Kunden waren; Google hat eigene Regeln gegen gefälschte Bewertungen.

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